Leistungen der Pflegeversicherung

Wir erbringen Leistungen der häuslichen Pflege nach den Bestimmungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Sie haben einen Pflegegrad?

Dann sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Pflegeberatung nachzuweisen. Nutzen Sie daher unser Beratungsangebot und vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin. Die Kosten dafür, werden von den Pflegekassen übernommen.

Nachfolgend die Preise für die Leistungskomplexe mit dem Stand zum 01.09.2022.

LeistungsbezeichnungLeistungsinhalte
Preis/€
1.Kleine Morgen/ AbendtoiletteAn-/Auskleiden Teilkörperwaschen inkl. üblicher Hautpflege, Mund-/Zahnpflege, Kämmen, Rasieren
16,15
2.Große Morgen/ AbendtoiletteAn-/Auskleiden Waschen, Duschen, Baden, inkl. üblicher Haar-/ Hautpflege, Mund-/Zahnpflege, Kämmen, Rasieren
26,79
3.TeilkörperpflegeAn-/Auskleiden Teilwaschen inkl. üblicher Hautpflege
9,36
4.GanzkörperpflegeAn-/Auskleiden Waschen, Duschen, Baden inkl. üblicher Hautpflege
20,02
5.Hilfe beim Verlassen oder Aufsuchen der Schlaf- oder RuhemöbelHilfe beim Aufsuchen oder Verlassen der Schlaf- / Ruhemöglichkeit
3,36
6.Betten / Lagern und MobilisierenBett machen, Lagern und Förderung der Beweglichkeit
8,21
7.Hilfe bei der NahrungsaufnahmeMundgerechtes Zubereiten der Nahrung, Hilfe beim Essen und Trinken, Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme
16,79
8.Aufbereitung und Verabreichung von SondenkostAufbereitung von Sondenkost, Verabreichung von Sondenkost
20,02
9a.Darm- und BlasenentleerungHilfe / Unterstützung bei der Darm- und Blasenentleerung
3,36
9b.Entleeren, Reinigen des Toilettenstuhls oder der UrinflascheEntleerung und Reinigung vom Toilettenstuhl oder Urinflasche
2,26
10.Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der WohnungAn-/Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen/ Wiederaufsuchen der Wohnung, Treppensteigen
4,85
11.Begleitung bei Aktivitäten (je 15 Minuten)Organisation/Begleitung bei Aktivitäten, bei denen das persönliche Erscheinen des Pflegebedürftigen erforderlich und ein Hausbesuch nicht möglich ist (Arzt, Bank, Optiker, Behörde…)
9,68
 
12.Beheizen der WohnungBereitstellung/Entsorgung des Heizmaterials, bei Ofenheizung Heizen
4,38
13.Reinigung des unmittelbaren Wohnbereichs (je 15 Minuten)Reinigung des unmittelbaren Wohnbereichs des Pflegebedürftigen, Trennung und Entsorgung des Abfalls
9,68
14.Wechseln / Waschen der Wäsche und KleidungWechseln der Wäsche, Pflege der Wäsche und Kleidung, Einräumen der Wäsche
23,25
15.Einkaufen (je 15 Minuten) Vorratseinkäufe (1x wöchentlich)Erstellung eines Einkaufs- und Speiseplanes, Einkaufen von Lebensmitteln, notwendigen Bedarfsgegenstände der Hygiene und hauswirtschaftlichen Versorgung (z.B. Gesichtscreme, Putzmittel) Unterbringung der Einkaufsware in der Wohnung / Vorratsschrank
9,68
58,12
 
16.Zubereitung einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen (kein „Essen auf Rädern“)Kochen einer Mahlzeit, Bereitstellung der Nahrung, Spülen des Geschirrs, Reinigung der Küche
17,44
17.Zubereitung einer sonst. Mahlzeit in der Häuslichkeit des PflegebedürftigenZubereitung einer sonstigen Mahlzeit, Bereitstellung der Nahrung, Spülen des Geschirrs, Reinigung der Küche
3,87
18.Zubereitung einer sonst. Mahlzeit in der Häuslichkeit des PflegebedürftigenAnreichen und Motivieren sowie das Bereitstellen und Erneuern der Getränke
1,94
19pflegerische Betreuung (je 15 Minuten)Betreuung in der Häuslichkeit
9,68
20.Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen (je 15 Minuten)Hilfe bei der Organisation von Dienstleistungen Dritter oder bei Anträgen, Terminen, Bankgeschäften, Ärzten, Therapeuten etc.
3,23
I.aErstbesuch vor VertragsbeginnErstellung der Pflegeanamnese und Pflegeplanung
71,03
I.bFolgebesuch bei Wechsel des PflegegradesAnpassung der Pflegeanamnese und Pflegeplanung
32,29
II.Mitteilungen an die PflegekasseMitteilung nach § 3 des Rahmenvertrages,
Mitteilung nach § 10 des Rahmenvertrages,
Bericht nach § 23 des Rahmenvertrages
3,23
III.Wegepauschale SGB XI je Einsatz
5,94
III.Wegepauschale SGB XI je Einsatz zeitgleich mit SGB V

2,97

III.Wegepauschale SGB XI zeitgleicher Einsatz bei Ehepaaren oder räumlicher Einsatz

2,97

III.Wegepauschale SGB XI Mehrere Versicherte in einer räumlichen Einheit erhalten SGB V und SGB XI-Leistungen zeitgleich (z.B. Betreutes Wohnen)

1,49

IV.Zuschlag (je Leistungskomplex) zw. 20:00 und 6:00 Uhr / Samstag ab 14:00 Uhr / Sonn- und Feiertags ganztägig
1,94
V.Beratung gemäß § 37 Abs. 3 (Pflegegrad 1/2/3) 1 x halbjährlich – wird direkt mit der Pflegekasse abgerechnet ohne einen Eigenanteil

59,08

V.Beratung gemäß § 37 Abs. 3 (Pflegegrad 4/5) 1 x vierteljährlich – wird direkt mit der Pflegekasse abgerechnet ohne einen Eigenanteil

59,08

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